Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Majestätigkeit

Majestätigkeit

, f.

Gesamtheit von Herrschaftsrechten
  • kennen die ... scheffen ... den edelen ... N .N. vor einen gewaltigen ambtherren zur zeit; dem kennen wir gebot und verbot, ... gericht und herlichkeit und majestätigkeit 
    1558 RhW. II 1 S. 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):