Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malefizgeld

Malefizgeld

, n.

eine Abgabe (vielleicht als Ablösung von Gerichtsdiensten)
  • die zum schloss H.R. geherige haußgenossen ... [sind] zu dem ersatz des batten- und maschier- auch molefizgelds zu geben schuldig
    1577 WürtLändlRQ. I 714 Anm. 1