Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mannbar
Artikel davor:
Mangmeisterin
Mangrecht
Mangschauer
Manier
Manifest
Manifestation
Manifestationseid
Mankus
1Mann
2Mann
mannbar
, AdjektivI geschlechtsreif, ehe- u. waffenfähig und damit mündig (I); die noch nicht mannbaren Kinder stehen unter dem besonderen Schutz des Rechts, das Erreichen der Mannbarkeit wird zeitlich und inhaltlich unterschiedlich festgelegt
II zeugungsfähig
III würdig, ehrenhaft, wie es einem Mann geziemt
Artikel danach:
mannbarig
mannbarlich
Mannbede
Mannsbild
Mannsblutstamm
Mannbote
Mannbrief
Mannsbruder
Mannsbrudersohn