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mannbar
, AdjektivI geschlechtsreif, ehe- u. waffenfähig und damit mündig (I); die noch nicht mannbaren Kinder stehen unter dem besonderen Schutz des Rechts, das Erreichen der Mannbarkeit wird zeitlich und inhaltlich unterschiedlich festgelegt
II zeugungsfähig
III würdig, ehrenhaft, wie es einem Mann geziemt
mannbarig
, adj.mannbarlich
, adj.Artikel danach:
Mannbede
Mannsbild
Mannsblutstamm
Mannbote
Mannbrief
Mannsbruder
Mannsbrudersohn
Mannbuch
Mannburglehen