Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannsstammlehen

Mannsstammlehen

, n.

im Mannsstamm vererbliche Lehen, Mannlehen (I) 
  • sein etliche lehen, die mannßstamblehen genennt werden; nämblich die von einem stammen oder geschlecht heerkummen
    1556/58 Walther,Trakt.(Ri.) 182