Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markgräfin

Markgräfin

, f.

auch mit den mittelniederländischen weiblichen Suffixen -nede und -nedinne sowie latinisiert; zur Glossierung vgl. AhdGlWB. 402 und zum Formenreichtum DiefenbGl. 349
Ehefrau oder Witwe eines Markgrafen, tw. auch als selbständige Regentin; Tochter eines Markgrafen 
unter Ausschluss der Schreibform(en):