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Bezeichnung eines seit Karl dem Großen bestehenden Amtes, das ursprünglich die Leitung einer in einer Grenzmark gelegenen Grafschaft (Markgrafschaft I), mit Sondervollmachten gegenüber dem Grafen (I 1) (Befestigungsrecht, Träger des Heerbanns (II 1), der Gerichtsbarkeit auch ohne Königsbann (I) usw.) umfaßt; später nur noch als Titel (vgl. dazu 1767 Pütter,JurPraxis II 62ff.)

markgrafen

, Adjektiv
auf den Markgrafen von Baden als Münzherrn bezogen
Getreideabgabe an den Markgrafen 
Rang, Rechtsstellung eines Markgrafen 
Verbrauchssteuer auf Wein, die dem Markgrafen entrichtet wird
I von einem Markgrafen geleitete, ursprünglich zur Verteidigung der westlichen und östlichen Reichsgrenze bestimmte Grafschaft (II), 1Mark (IV) 
wie Markgrafschaft (I) 

Markgraftum

, n., Markgrafentum, n.
wie Markgrafschaft (I)