Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktag

Marktag

, m.

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Tag der Schlichtung von Grenzstreitigkeiten uä.
  • von wegen der landtmarchen vnd grenitzen ... allerley mißuerstandt ... zugetragen ..., darumben auch mancherley taglaistung vnd marchtaͤg fürgangen
    1571 ArgauLsch. III 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):