Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktführer

Marktführer

, m.

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wer, oft obrigkeitlich beauftragt, Waren zum Markt (I) bringt
  • das hinfüro eynicher wein, der zu verkawffen her gen marckt pracht würdet, weder durch die geschworen anstecher, marcktfürer oder yemant anndern ... nyt angestochen, verfaylst oder verkawfft werden soll
    15. Jh. NürnbPolO. 243 [ebd. 245 u. 247]
  • 17. Jh. UnbekBayern 130
  • 1701 CAustr. III 434