Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgebiet

Marktgebiet

, n.

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I Geltungsbereich eines Marktgerichts (I) 
II Geltungsbereich eines Marktgerichts (I) 
  • daß sich einer mit schlagen und rauffen das marckt-gebiet bricht
    wohl vor 1690 Haltaus 1324
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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