Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktgerichtsverwahrung

Marktgerichtsverwahrung

, f.

durch ein Marktgericht (I) angeordnete vorläufige Haft
  • denselben dätter alsobalt nach der datt drei tage in ihre marktgrichtsverwahrung nemben und dan den dritten tag deren mehrer marktsoberkeiten alß lantgerichtsherrn auß des markts burkfridt biß an das gewöhnliche orth ... antworten lassen
    Ende 17.Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 761