Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktmatrikel

Marktmatrikel

, f.

Verzeichnis der zu den Bozener Jahrmärkten zugelassenen Kaufleute
  • wenn jemand begehret, der marckt-matricul einverleibet zu werden, soll dasselbige mit einwilligung zweyer drittel gegenwaͤrtiger immatriculirter kauff-leute ... geschehen
    1666 Siegel,CJCamb. I 208