Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktsgewohnheit

Marktsgewohnheit

, f.

Handelsbrauch auf einem Markt (I) im Gegensatz zum geschriebenen Recht
  • erwaͤgen, ob [Klagen] von solchen strittigkeiten herruͤhren, deren entscheidung mehr aus denen handelsbuͤchern, gesellschafts-verschreibungen und vernuͤnftigen marksgewohnheiten, als den beschriebenen scharfen rechten genommen werden muß
    1624 Lahner,Samml. 176
unter Ausschluss der Schreibform(en):