Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktsiegel

Marktsiegel

, n.

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wie Marktinsiegel 
  • welchem man des mark sigl anhecht, der soll davon 60 ₰ in der burger lad ... geben
    1535 Niederösterreich/ÖW. IX 779
  • 1559 Oberösterreich/ÖW. XII 515
  • weil durch die röm. kais. maj. ... gemainer markt mit einem ordenlichen marktwappen ... begabt, so will ich ... verwilligt haben, das N. richter und rath von gemaines markts wegen nun forthin aigen marktsigill und ordenliche fertigung haben
    1632 Oberösterreich/ÖW. XIV 304
  • oJ. ArchSiebb.2 21 (1887/88) 94
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