Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktskontro

Marktskontro

, n.

Grundwort älter auch m., aus dem Ital. seit etwa 1600 entlehnt
Nebenbuch der Buchhaltung zur täglichen Bestandsermittlung im Handelsverkehr
Sachhinweis: Schlössing,KaufmWB. 280 und 303f
  • daß ein jeder ... auf jegliche messe ein sonderlich gehefftet oder gebundenes memorial, aus welchem er hernach die partheyen in sein ordentlich marckt-scontro einzutragen, mit zur stelle bringe
    1682 Leipzig/Siegel,CJCamb. I 38