Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktstier

Marktstier

, m.

Gemeindestier, Zuchtstier, der für eine Gemeinde zu halten ist
  • von wegen der marktstüer ist bewilliget das zwen burger die zu kaufen, darauf zu sechen und zu verkaufen bevelchen und macht zu geben haben
    1562 Kärnten/ÖW. VI 425
  • oJ. Unger,SteirWsch. 451