Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Martinsmahl

Martinsmahl

, n. u. f.

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wie Martingericht 
  • ein ieder nachtbar der ein aigen rauch hat, vnd dem so das ... petersgericht vnnd martinsmahl gebotten worden ist der soll solch gerichten besuchen
    1508 Eberstein2 I 166
  • um 1540 FrkBauernW. 108
unter Ausschluss der Schreibform(en):