Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maßerei/Masserei

Maßerei

, f.

auch mit Umlaut
bdv.: maßen (I)

I die orts- bzw. landesübliche Norm, nach der gemessen wird
vgl. 1Maß (I)
II Meßgerät, das nach der geltenden Norm geeicht ist
vgl. 1Maß (II)
  • ordnung vom aufheben und von untersuchung aller gewichte und mäßereien 
    1457 Pitz,Schriftwesen 247
  • sollen ... gemaine gerechte wag, gewicht vnd maͤsserey ... gehalten werden
    TirolLO. 1573 VI 38
  • sollen ... alle jar ... 2 mal beschaut werden alle gewicht und masserei, alß der wiert mit der kandl, der müllner mit dem mezen und mäßl, der weber ... mit der elln, der mezger mit dem gwicht
    um 1600 Innviertel/ÖW. XV 79
  • eß sollen die massereien durch den richter oftmals unversehens beschaut werden
    1699 OÖsterr./ÖW. XII 146
  • 1758 SchrMährSchles. 12 (1859) 443
  • so yemand die mässerey am gedraith oder die mässerey am tůech ... verfölschen wirdt ... derselbig soll mit ainem augspurger pfundt ... vor vnnsern gericht abkhomen
    oJ. (wohl Übs. e. Stadtrechts von 1239) Rottleuthner,LokalmaßeTirol 4
III
das Messen mit einem 1Maß (II) 
  • damit das publicum weder durch unerlaubte einschnitte, noch unächte maaßerey [beim Bierausschank] bevortheilet ... werde
    1772 SchrMährSchles. 12 (1859) 440
IV Anteil am Bergwerkseigentum
zu Maße
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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Masserei

, f.

auch Mässerei, aus ital. masseria oder rätoroman. masaria Hausrat, vgl. NphilMitt. 42 (1941) 112f. u. E. Schneider, Romanische Entlehnungen in den Mundarten Tirols (Innsbruck 1963) 624
rechtlich nur in der Bedeutung Fahrnis 
  • vermerck die mässerey, so G.H. in dem sloss F. gelassen, das sein vnd meinem herren zu gelt angeslagen ... ist
    1482 TirolInv. 17 Anm.
  • 1485 TirolInv. 12
  • 1488 TirolInv. 21
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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