Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maßungzeit

Maßungzeit

, f.

fester Termin für die Maßung (I) 
  • so imanden auserhalb der gewonlichen massungzeitten massung oder stein zu setzen begehren wurde [muß er mehr zahlen]
    1628/29 PfälzW. II 758