Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mauspartei

Mauspartei

, f.

Diebesbande, auch polemisch gebr.
  • wegen des abgenommenen viehes im teltowischen kraise, daß es möge restituiert werden, sonst müßten solche mauseparteien gesteuret werden
    1644 ProtBrandenbGehR. II 609
  • 1675 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 245
  • sollen die herumvagierenden sogenannten mauspartheyen zu eliminieren sein
    1703 NeuburgKollBl. 50 (1886) 7