Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mauspartei
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, f.
Diebesbande, auch polemisch gebr.
zu
mausen (II)
- wegen des abgenommenen viehes im teltowischen kraise, daß es möge restituiert werden, sonst müßten solche mauseparteien gesteuret werden1644 ProtBrandenbGehR. II 609Faksimile - in Google Books
- 1675 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 245
- sollen die herumvagierenden sogenannten mauspartheyen zu eliminieren sein1703 NeuburgKollBl. 50 (1886) 7