Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mautmühle

Mautmühle

, f.

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Mühle, in der gegen Maut (V) gemahlen wird
  • das sich niemand der nicht mautmül, sonder hauß mül hat, vmb dz malter daran zumalen vnderstee
    1577 KärntLGO. 15r
  • 1584 Carinthia I 149 (1959) 848
  • weil ... fürkumben, daß auf der ... hausmül ... auch andern auf die maut gemalen werde, welches aber der ordentlichen mautmülen ... zu schmelerung ... ihres malters ... geraicht
    1590 Steiermark/ÖW. X 90
  • 17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 190