Meierdingsmann, m., Meierdingsleute, pl.
Meierdingsmann, m., Meierdingsleute, pl.
in das Meierding gehöriger Zinsbauer
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welcher meyerdings- ... güter art und eigenschaft ist, daß dieselbe niemand haben ... kann, der nicht zugleich ... ein meyerdings- ... mann ist1664 SammlVerordnHannov. I 304 Faksimile
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daß ... viele meyerdinge ... vorhanden sind, worunter nur meyerdings-leute oder männer gehören, und theils dem zeitigen bischof, auch ... hiesigen herrn thum-probsten ... als oberdings- und meyerdings-herrn directe zuständig sind1664 SammlVerordnHannov. I 304 Faksimile
- 1741 Frisch I 652 Faksimile
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die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen1762 Wiesand 734 Faksimile