Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierdingsprokurator

Meierdingsprokurator

, m.

Fürsprech (II) im Meierding 
  • weil ich als meyerdings-procurator erscheine, so hoffe ich, ich werde so frey abtreten, als ich aufgetreten bin
    1647 StadeJb. 1955 S. 90
  • die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen
    1762 Wiesand 734
unter Ausschluss der Schreibform(en):