Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2(Mein)/2mein

2(Mein)

, n.
öffentlicher Verkauf, Versteigerung, Verkaufsplatz

2mein

, adj., adv.
I in Vbdg. mit Bezeichnungen für eine rechtlich verfaßte Personengemeinschaft oder -versammlung: allgemein und damit legitim, 1gemein (A IV), öffentlich; meiner Tag Landfriedenstag, Meintag; meine Richter (pl.), das zuständige Gericht
II zur Kennzeichnung eines Eigentumsverhältnisses: einer Gemeinschaft als Gesamthand zu eigen, gemeinschaftlich
III zur Angabe der Nutzung: öffentlich, allgemein zugänglich und nutzbar
IV zur Kennzeichnung des Geltungsbereichs einer Verbindlichkeit: 1gemein (A VII), allgemeingültig, allgemein üblich