Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meißbeil

Meißbeil

, n.

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Beil zum Holzschlag; hier als Wurfgerät zur Abgrenzung eines Rechtsgebiets
  • von des holz wegen daselbs haben wir gerechtigkeit ... als veer ainer vom säm mit ainem meißpeil gewerfen mag
    1594 Tirol/ÖW. II 227