Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meißel

Meißel

, m.

ein Werkzeug, hier als Abgabe eines Schmiedes für den Viehtrieb in den Wald
  • der smit ... gibt vor seinen habern zwo stralen und zwo meißel ob er anders kühe oder pferde in dem wald hat gehen
    Ende 15. Jh. Scharff,Dreieich 229
unter Ausschluss der Schreibform(en):