Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meistbeerbt

meistbeerbt

, adj., häufiger subst.

am meisten begütert; derjenige, der im Verhältnis zu den übrigen Beteiligten mehr besitzt und dadurch besondere Vorrechte und Pflichten hat
  • Ch. ... so van den gemeinen, daselbst meistbeerbten nachbauren vorgeschlagen, zu einem hobspoten angeordnet ... worden
    1590 RhW. II 1 S. 286
  • also soll bey einer jeglichen steuer undt deren umblage von jedes ortes beampten mit zuziehung des ortes vorsteher undt etlichen der meistbeerbten aus adelichen undt unadelichen dasselbe erkundigt [werden]
    1634 K. Lichthardt, Stud. z. Entwickl. d. Erbentage ... in Cleve-Mark (Diss. phil. Münster 1910) 86
  • 1705 JbWestfKG. 38/39 (1937/38) 82
  • was auf dem allgemeinen erbe-tage durch die meist-beerbten ... beschlossen
    1767 NCCPruss. IV 728