Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterküfer

Meisterküfer

, m.

Zunftmeister der Küfer, hier als vereidigte Aufsichtsperson über das Ungeld
  • ist uns nicht zuwider, daß sie [Wirtsleute] die heffen und trubwein ... zusammen thun, welches ... durch die umgelter und die geschworne meister kieffer geschaͤtzt, und alsdann von der ... summa alles weins ... abgezogen werden solle
    1634 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 148