Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterzeichen

Meisterzeichen

, n.

durch eine Zunft autorisiertes Herstellerzeichen eines Meisters (III) 
vgl. Mühlmal
  • 1571 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 73
  • wie sie [Goldschmiede] ... auf alle ihre arbait ... das meister zeichen auffschlagen sollen
    1645 HessSamml. II 100
  • müssen alle leinwathen ..., sobald sie der weber aus dem stull nihmt, nicht allein mit dessen maisterzaichen, sondern auch mit dem handwerkszaichen ... gestempelt werden
    1701 OÖsterr./ÖW. XIII 250
  • so ein meister oder meisterin mit tode abgehet ... solle zuvor den tage [der Beerdigung] das meisterzeichen zu allen meistern ... geschickt werden
    um 1735 MittDBöhm. 42 (1904) 511
  • 1768 NlWB. IX 432
  • 1788 KurpfSamml. IV 709
  • 1794 Schwarz,LausWB. V 193
unter Ausschluss der Schreibform(en):