Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Melancholie
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, f.
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Krankheit der Schwarzgalligkeit oder der Schwermut, die Auswirkungen auf die Zurechnungsfähigkeit eines Menschen hat
- wo sich aber ein persone ... auss kranckheiten des leips, melancoly, geprechlicheit jrer synne oder annderer dergleichen blodigkeiten selbs ertödte, derselbenn erben sollenn desshalb ann jrer erbschafft nit verhindert werden1532 CCC. Art. 135Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- daß es von ihr aus traurigkeit, melancholey und schwermuͤtigkeit geschehen sey ... [wolte] die ordentliche straffe der kindermoͤrder nicht lindern1608 Carpzov,PractNov. I 84Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1615 Carpzov,PractNov. I 84
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach beschaffenheit des verbrechens und der sich ergebenden merkmale der melancholey werden schwermuͤthige leute, entweder von aller strafe frei gesprochen und den umstaͤnden nach unter gehoͤrige aufsicht gebracht, oder mit ruthen gezuͤchtiget, oder auf eine zeitlang zu den oͤffentlichen arbeiten verurtheilet1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 58