mengen, v.

(ver-)mischen, vermengen, vereinigen
auf Personen bezogen
    von Mann und Frau: sich geschlechtlich, ehelich verbinden
    sich miteinander verbünden
    sich einmischen
    sich in Berührung bringen mit etwas
    jm. etwas mengen etwas geben
auf Sachen oder rechtliche Vorgänge bezogen
    von Gegenständen: untermengen, vermischen, sortieren (1534?)
    gemengte Mark eine bestimmte Münzlegierung
    gemengte Schäferei Schafhaltung, bei der der Hirte eigene Schafe mittreiben darf
    im Güterrecht: in einer Rechtsgemeinschaft (zB. Ehe) Vermögensbestandteile der beteiligten Personen zusammengeben
    von Grundstücken: gemengt sein sich in Gemengelage befinden
    von Frondiensten und Zinsleistungen: gemengt aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen herrühren
    gemengte Klage Übs. von actio mixta; gerichtliche Klage, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete (bürgerliches oder Strafrecht) bezieht oder von verschiedenen Klageberechtigten erhoben werden kann
    Brief an einen Brief mengen "Urkunden in eine Urkunde aufnehmen, inserieren" Lasch-Borchling II 954