mengen, v.
mengen, v.
(ver-)mischen, vermengen, vereinigen
auf Sachen oder rechtliche Vorgänge bezogen
von Gegenständen: untermengen, vermischen, sortieren (1534?)
gemengte Mark eine bestimmte Münzlegierung
gemengte Schäferei Schafhaltung, bei der der Hirte eigene Schafe mittreiben darf
im Güterrecht: in einer Rechtsgemeinschaft (zB. Ehe) Vermögensbestandteile der beteiligten Personen zusammengeben
von Grundstücken: gemengt sein sich in Gemengelage befinden
von Frondiensten und Zinsleistungen: gemengt aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen herrühren
gemengte Klage Übs. von actio mixta; gerichtliche Klage, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete (bürgerliches oder Strafrecht) bezieht oder von verschiedenen Klageberechtigten erhoben werden kann
Brief an einen Brief mengen "Urkunden in eine Urkunde aufnehmen, inserieren" Lasch-Borchling II 954