Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mesnerzehntgarbe

Mesnerzehntgarbe

, f.

Getreideabgabe als Teil der Mesnereibesoldung 
  • [beim Auszeichnen des Zehnten:] eine zehntgarbe hat 1 knopf, eine teilgarbe 2 knöpfe unter der wid, eine dreißigstelsgarbe 3 knöpfe ob der wid, eine meßner- und schul-zehntgarbe 1 knopf ob, 1 knopf unter der wid
    1695 Breining,Alt-Besigheim 136