Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Meter

3Meter

, m.

das bis heute verbreitete Längenmaß; 1793 zunächst in Frankreich eingeführt
  • da dieses gesetz vom 9ten floreal das neue system der einfoͤrmigkeit der maße und gewichte aufstellt, so muͤssen die zollbeamten und die handelsleute die grundlagen desselben kennen: ... daß der meter sich zur aune (der pariser elle, dem sogenanntem stab) verhaͤlt wie 101 zu 120, oder fuͤr fuͤnf sechstel derselben angenommen werden kann
    Sammlung der Verordnungen durch den Regierungs-Kommissär des linken Rheinufers 11 (Straßburg 1799)
  • dieser meter ist seit dem 31. juli 1793 das einzige grundmaaß in ganz Frankreich. vergleicht man den métre mit dem fuß, welcher bis jetzt das hauptmaaß war, so wird derselbe gegen 11 1/2 linien betragen
    1799 Ludovici,KfmLex.3 IV 901
  • bis ungefaͤhr in die mitte des jahrs 1799 hatte man provisorisch den meter zu 3,079458 alten pariser fus oder 443,442 alten pariser linien, und das gramm zu 18,841 alten pariser grains angenommen. nachher aber wurde definitiv der meter zu 3,078444 alten pariser fus oder 443,296 alten pariser linien, und das gramm zu 18,82715 alten pariser grains bestimmt
    1805 Chelius,Maße IX
  • 1 meter ist nach altem franzoͤsischen maß 3 fuß 11 3/10 linien, also = 443,3. 1 decimeter = 0,1 meter, also = 44,33 pariser linien. 1 centimeter = 0,01 meter, also = 4,433 pariser linien. da nun 1251 pariser linien gleich sind 1440 linien leipziger maß, so ist 1 meter = 510,2733 leipz. linien
    1806 Krünitz,Enzykl. 104 S. 194
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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