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1Metze

, f., m., Matte, f. m.
I ein Hohlmaß, meist für Getreide, auch zur Abmessung von anderen Feldfrüchten und Flüssigkeiten
II geeichtes Meßgefäß mit dem Fassungsvermögen einer 1Metze (I), auch das obrigkeitlich hergestellte und als Norm gesetzte Urbild davon
III im Mühlenwesen
  • 1 nach der 1Metze (I) gemessener Teil des zu mahlenden Getreides als Mahllohn (I) für den Müller oder den Betreiber der Mühle, später als Geldablösung (auch zur Befreiung vom Mahlzwang)
  • 2 Metzeinnahme als Mahlpacht 
IV in Hamburg: Einnahmestelle des Metzgelds für das Malz der Bierbrauer; aM.: Lasch-Borchling II 926
V im Elsaß: Verkaufssteuer auf Lebensmittel
VI österreichisches Landmaß, auch im angrenzenden Allgäu, in Böhmen und Schlesien gebräuchlich; zur Umrechnung vgl. Kahnt,Maße 185
VII in besonderen Wendungen
  • 1 mit Metzen gelten als Unfreier Zins leisten
  • 2 mit dem Metzen kaufen oder verkaufen Kleinhandel treiben
  • 3 zur, auf der Metze sitzen das Recht auf Erhebung der 1Metze (III) innehaben

2Metze

, f.
Bezeichnung einer weiblichen Person
I Mädchen, junge unverheiratete Frau
II liederliches Weib, mit zunehmend entehrender werdenden Bedeutung auch Dirne, Hure, insb. Bez. für die Geliebte eines Priesters
Erlaß, der die Erhebung der 1Metze (III 1) regelt
Einkünfte aus der Erhebung der 1Metze (III 1) 
Beamter, der die 1Metze (III 1) einzieht

Metzel

, f.
wie Metzge 
wie Metzge 
Verbrauchssteuer auf die Produkte der Metzger (I) 
Tageslohn eines Metzlers 

metzen

, v.
I einen Zins in 1Metzen (I) erheben bzw. entrichten
II die 1Metze (III 1) erheben bzw. entrichten
wie Metzenleiheramt 
Meßgefäß zum Abmessen der 1Metze (III 1) 
Gehilfe bei der Einnahme der 1Metze (III 1) 
kleineres Meßgefäß für die 1Metze (III 1) 
Korb mit dem Fassungsvermögen einer 1Metze (I) 
Angestellter im Metzenleiheramt 
Eichamt und Ausgabestelle für die geeichten Meßgefäße, zugleich Registrierstelle für die Metzeinnahmen 
wie Metzengefäß 
wie Metzgeld 
wie 1Metze (III 1) 
Sack mit dem Fassungsvermögen einer 1Metze (I) 
städtischer Schreiber, der die 1Metze (III 1) verzeichnet
wie Metzengefäß 
in Mengen von 1Metzen (I), nach 1Metzen (I) gemessen in kleinen Mengen im Ggs. zu den großen Verkaufsmengen der Händler
Marke über die entrichtete 1Metze (III 1) 

Metzer

, m.
wie Metzeinnehmer 
Steinmetzgilde
wie Metzermeister 
städtischer Aufsichtsbeamter über die Einnahme und Verwaltung der 1Metze (III 1)