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1Metze
, f., m., Matte, f. m.I ein Hohlmaß, meist für Getreide, auch zur Abmessung von anderen Feldfrüchten und Flüssigkeiten
II geeichtes Meßgefäß mit dem Fassungsvermögen einer 1Metze (I), auch das obrigkeitlich hergestellte und als Norm gesetzte Urbild davon
III im Mühlenwesen
- 1 nach der 1Metze (I) gemessener Teil des zu mahlenden Getreides als Mahllohn (I) für den Müller oder den Betreiber der Mühle, später als Geldablösung (auch zur Befreiung vom Mahlzwang)
- 2 Metzeinnahme als Mahlpacht
IV in Hamburg: Einnahmestelle des Metzgelds für das Malz der Bierbrauer; aM.: Lasch-Borchling II 926
V im Elsaß: Verkaufssteuer auf Lebensmittel
VI österreichisches Landmaß, auch im angrenzenden Allgäu, in Böhmen und Schlesien gebräuchlich; zur Umrechnung vgl. Kahnt,Maße 185
VII in besonderen Wendungen
- 1 mit Metzen gelten als Unfreier Zins leisten
- 2 mit dem Metzen kaufen oder verkaufen Kleinhandel treiben
- 3 zur, auf der Metze sitzen das Recht auf Erhebung der 1Metze (III) innehaben
2Metze
, f.I Mädchen, junge unverheiratete Frau
II liederliches Weib, mit zunehmend entehrender werdenden Bedeutung auch Dirne, Hure, insb. Bez. für die Geliebte eines Priesters
Metzedikt
, n.Metzeinnahme
, f.Metzeinnehmer
, m.Metzel
, f.Metzelbank
, m.Metzelsteuer
, f.(Metzeltagheuer)
, f.metzen
, v.I einen Zins in 1Metzen (I) erheben bzw. entrichten
II die 1Metze (III 1) erheben bzw. entrichten
Metzenamt
, n.(Metzengefäß)
, n.(Metzenknecht)
, m.(Metzenkopf)
, m.Metzenkratten
, m.Metzenleiher
, m.Metzenleiheramt
, n.Metzenmaß
, n.(Metzenpfennig)
, m.Metzenrecht
, n.Metzensack
, m.städtischer Schreiber, der die 1Metze (III 1) verzeichnet
(Metzenschüssel)
, f.metzenweise
, adv.(Metzenzeichen)
, n.Metzer
, m.(Metzeramt)
, n.Metzerherr
, m.Metzermeister
, m.Artikel danach:
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