Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Metze

2Metze

, f.
Bezeichnung einer weiblichen Person
I Mädchen, junge unverheiratete Frau
II liederliches Weib, mit zunehmend entehrender werdenden Bedeutung auch Dirne, Hure, insb. Bez. für die Geliebte eines Priesters