Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metzner

Metzner

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I für das Eichen der 1Metze (II) zuständiger Beamter
  • ez sol ein mecznër sein und den meczen vachten im jar dreistund
    Anf. 15. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 282
II Amtsschreiber, der die Quittungen über die entrichtete Getreidesteuer in der Mühle kontrolliert, Metzeinnehmer 
  • mettener 
    1382 MagdebGBl. 20 (1884) 49
  • metzner oder muͤhl-schreiber
    1691 Beyer,Mühlenbauk. II 67
  • zum metzner, welcher mehrenteils die acciszettul annimmt und derer mahlgaͤste guͤter unter sich hat, soll pachter oder administrator allezeit einen ehrlichen und unbescholtenen, dabey aber im mahlwerk erfahrnen mann erwehlen
    1766 ColditzMühlO. 14