Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metzner
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Metzlerzunft
Metzlohn
Metzmüller
Metzner
, m.
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II
Amtsschreiber, der die Quittungen über die entrichtete Getreidesteuer in der Mühle kontrolliert, Metzeinnehmer
- mettener1382 MagdebGBl. 20 (1884) 49
- metzner oder muͤhl-schreiber1691 Beyer,Mühlenbauk. II 67
- zum metzner, welcher mehrenteils die acciszettul annimmt und derer mahlgaͤste guͤter unter sich hat, soll pachter oder administrator allezeit einen ehrlichen und unbescholtenen, dabey aber im mahlwerk erfahrnen mann erwehlen1766 ColditzMühlO. 14