Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michaelsfest

Michaelsfest

, n.

Tag des hl. Michael als kirchlicher Festtag
  • es bleibe dieser magistrat stehen, oder werde auf gedachtes s. michaëlis-fest in pari numero religionis ein anderer erwehlet
    1663 Struve,PfälzKHist. 667
  • 1827 Kamptz,Ann. XI 335