Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietbuch
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Michi
Michibuch
Michifrau
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Michiherr
Michileute
Michimann
Michirodel
Mietacker
Mietbank
Mietbuch
, n.
I
Register der Personen, die ein Waldnutzungsrecht im Schönbuch haben
vgl.
Miete (III 3)
- steht zu eines jeden freien willen, gegen die gewöhnliche miet sich in dem mietbuch einschreiben oder ausstreichen zu lassen16. Jh. DarstWürtG. XIX 57
II
Verzeichnis von Liegenschaften und der bei ihrer Veräußerung zu zahlenden Weinkäufe
- wie ... die weinkäuffe ... abgehandelt ... worden, davon findet man ... im erbbuch und ... bey den miede büchern ... nachrichtung1639 FriesArch. II 102
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Miete
(Mietelvierdung)
mieten
Mieter
Mieterbe
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Mietgabe
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