Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietbuch

Mietbuch

, n.


I Register der Personen, die ein Waldnutzungsrecht im Schönbuch haben
  • steht zu eines jeden freien willen, gegen die gewöhnliche miet sich in dem mietbuch einschreiben oder ausstreichen zu lassen
    16. Jh. DarstWürtG. XIX 57
II Verzeichnis von Liegenschaften und der bei ihrer Veräußerung zu zahlenden Weinkäufe 
  • wie ... die weinkäuffe ... abgehandelt ... worden, davon findet man ... im erbbuch und ... bey den miede büchern ... nachrichtung
    1639 FriesArch. II 102