Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietgärtner

Mietgärtner

, m.

Mieter (I) eines Gartens
  • es verkauffen die herren vorsteher ... 4 pauergütter ... sammt dero zugehörigen 4 erbgärtnern und ausgesetzten 3 mittgärtnern 
    1690 SchlesDorfU. 114
unter Ausschluss der Schreibform(en):