Milderungsumstand, m.
Milderungsumstand, m.
Sachverhalt mit mäßigendem Einfluß auf die Strafzumessung
vgl.
Linderungsumstand
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die gemeine todtschlaͤg, so nicht die lebens, sondern andere straffen auff sich tragen, seynd die jenigen, bey welchen ... in den rechten gegruͤndete milderungs-umbstaͤnd sich befindenNÖLGO. 1656(CAustr.) II 62 § 9 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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inquisitin dieses ... ohne ... rucksicht auf milderungs-umstände mit der todesstrafe zu belegenden diebstahls1775 Schindler,VerbrFreib. 86 Anm. 3