Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ministerium

Ministerium

, n.

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von lat. ministerium Dienst

I Predigtamt (I) 
  • soll die geistliche jurisdiction ... biß zu endlicher vergleichung der religion nicht exercirt ... werden, sondern derselbigen religion, glauben, kirchen-gebraͤuchen, ordnungen, ceremonien und bestellung der ministerien ... ihr gang gelassen ... seyn
    1563 Moser,KreisAbsch. I 179
  • wird durch ministerium gemeinigl. das predigt-amt oder der kirchen-dienst verstanden
    1710 Nehring,Lex. 278
II
  • ministerium ... man beleget ... ein collegium der prediger und geistlichen in einer stadt oder landschafft mit diesem namen
    1739 Zedler 21 Sp. 380
III (Stadt-)Leitung
IV Dienerschaft?
V dem Landesherrn unterstelltes Gremium hoher Staatsbeamter oder Minister (II) 
  • ministerium ... also pfleget man mit einem worte alle minister und hohe bediente eines fuͤrsten zu benennen, welche der regierung eines landes vorgesetzt, und in einem collegio beysammen sind
    1739 Zedler 21 Sp. 380
  • das ministerium des kaisers ist der reichshofrat, von dem der kaiser schriftliche gutachten abfodert
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 49
VI öffentliches Ministerium: in den preußischen Rheinprovinzen besondere Staatsbehörde mit Kontrollfunktion im Justizwesen
  • es stehe aber das öffentliche ministerium als steter wächter des gesetzes und der ordnung ... den gerichten zur seite: und es sey für diese die schärfste controlle
    1818 Landsberg,Gutachten 213
unter Ausschluss der Schreibform(en):