Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ministerium
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Minister
Ministeriale
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, n.
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von lat. ministerium Dienst
I
Predigtamt (I)
vgl.
Pfarrdienst (I)
- soll die geistliche jurisdiction ... biß zu endlicher vergleichung der religion nicht exercirt ... werden, sondern derselbigen religion, glauben, kirchen-gebraͤuchen, ordnungen, ceremonien und bestellung der ministerien ... ihr gang gelassen ... seyn1563 Moser,KreisAbsch. I 179Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird durch ministerium gemeinigl. das predigt-amt oder der kirchen-dienst verstanden1710 Nehring,Lex. 278Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
dem Landesherrn unterstelltes Gremium hoher Staatsbeamter oder Minister (II)
- ministerium ... also pfleget man mit einem worte alle minister und hohe bediente eines fuͤrsten zu benennen, welche der regierung eines landes vorgesetzt, und in einem collegio beysammen sind1739 Zedler 21 Sp. 380Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das ministerium des kaisers ist der reichshofrat, von dem der kaiser schriftliche gutachten abfodertum 1795 StaatsRHeilRömR. 49
VI
öffentliches Ministerium: in den preußischen Rheinprovinzen besondere Staatsbehörde mit Kontrollfunktion im Justizwesen
- es stehe aber das öffentliche ministerium als steter wächter des gesetzes und der ordnung ... den gerichten zur seite: und es sey für diese die schärfste controlle1818 Landsberg,Gutachten 213Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
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(Ministersche)
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