Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißgünstig

mißgünstig

, adj.

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auch subst.
neidisch, feindlich; rechtlich nur subst.: Neider
  • so er schon seiner (durch misgönstige) angeklagten fäleren keiner mag bezygen werden
    1593 BaselZGesch. 58/59 (1959) 13
  • daß von meinen mißgünstigen ... ich wieder alles verschulden dermaßen angegossen, daß s.f.g. mich nicht mehr leiden können
    1636 v.d.Ohe,LünebVerw. 86 Anm. 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):