Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißrechnung

falsche Abrechnung; formelhaft: Mißrechnung ist keine Bezahlung (Zahlung) falsche Abrechnung heißt noch nicht bindende Bezahlung (Lasch-Borchling: falsch bezahlt), Mißrechnung hat Wandel (Aberwandel) falsche Abrechnung führt zum Recht auf Änderung (Reurecht)