Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißverstehen

mißverstehen

, v.

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unrichtig erfassen, falsch auslegen
  • 1695 SchweizId. XI 678
  • der satz, dass ... der regent an seine gesetze nicht gebunden sei, ist in seiner allgemeinheit, welche er einer missverstandenen stelle des römischen rechts verdankt, ... unrichtig
    1804 Gönner,StaatsR. 457