Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißzahlungsfall

Mißzahlungsfall

, m.

Nichtzahlung
  • welche ... ein zeitl. magistrat an deßelben kornfrüchten oder bestialien ... auffn mißzahlungsfall zu entrichten haben mag
    1689 UnnaHeimatb. 27
  • [daß] das directorium ... auf den unverhofften mißzahlungs-fall darauf zu exequiren befugt seyn solle
    1698 Moser,StaatsR. 39 S. 61
  • [daß besitzlose Juden] nicht nur ... dem gemeinen weesen allerdings unnützlich, sondern auch der jüdischen gemeind selbsten, als welche auf den mißzahlungsfall für jene haften mus
    1726 Schaab,GJudMainz 306
  • 1764 Cramer,Neb. 39 S. 122