Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mit-, mit-
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Misuus
Mit-, mit-
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mit/mite (adv.); mit (präp.) im Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke, Müller und Zarncke (BMZ)
mit-; mit (adv.); mit (präp.); mit (conj. präp.); mite (conj.); mit/mite (adv.) im Mittelhochdeutschen Handwörterbuch von M. Lexer
bezeichnet den rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang von Personen oder Handlungen; es werden nur diejenigen Wortbildungen -- aus einer Gesamtzahl von ca. 1.560 Einzelwortbelegungen -- in Wortartikeln behandelt, deren Wichtigkeit für die ältere deutsche Rechtssprache sich an der Häufigkeit ihrer Belegung im Archiv (ab fünf Belegen vor 1700) ablesen läßt oder die erklärungsbedürftig sind