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Wortartikel
mitfertig
mitfahren
mitfertigen
mitfertig
,
adj., adv.
im Handwerksrecht: zur Zunft gehörig
beklagte zunfft aber nicht schuldig sey den C. für einen
mitfertigen
meister in ihr mittel einzunehmen
1678
ZDPhil.
59 (1934) 126
kraft deszen die Lignitzischen meister mit hiesiger zunfft
mitfertig
zuleben nicht gezwungen sein sollen
1678 Breslau/
ZDPhil.
59 (1935) 125
mitfahren
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