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mitfertig

, adj., adv.
im Handwerksrecht: zur Zunft gehörig
eine Urkunde mitunterzeichnen, mit anderen zusammen ausfertigen (III) 
Zeuge, der eine Mitfertigung vornimmt
Mitunterzeichnung bzw. Mitsiegelung einer Urkunde zum Beweis ihrer Echtheit oder des Einverständnisses des Mitunterzeichnenden