mitfertigen, v.

eine Urkunde mitunterzeichnen, mit anderen zusammen ausfertigen (III)
  • wann ... die ehe-frauen neben ihren ehe-maͤnnern obligationes, kauff-brieff oder contract auffrichten und zur bekraͤfftigung derselben ein und anderer rechts-gelehrter zum mitfertigen erbetten wird
    1655 CAustr. I 18 Faksimile
  • [die Schreiben gehen nicht eher ab] ehe und bevor sie von ihr. fürstl. gnaden zu Muͤnster ... approbiret, mit-gefertiget, subscribiret und consignirt [worden sind]
    1665 Moser,StaatsR. 27 S. 329 Faksimile
  • 1753 Wesener,ErbrechtÖsterr. 153