Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mitgehen
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(Mitgätling)
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, v.I jn. bei einer Straftat begleiten und sich dadurch schuldig machen
II eingehen, dazugehören
III nutzen, von Vorteil sein
IV zur Beerdigung begleiten
V mitgehen lassen, heißen euphemistisch für: wegnehmen, entwenden, stehlen
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