Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mitgehen

jn. begleiten, mit anderen zusammen gehen, dabei sein
I jn. bei einer Straftat begleiten und sich dadurch schuldig machen
II eingehen, dazugehören
III nutzen, von Vorteil sein
IV zur Beerdigung begleiten
V mitgehen lassen, heißen euphemistisch für: wegnehmen, entwenden, stehlen